Sie haben eine Zahlungsaufforderung oder Mahnung erhalten?
Das ist unangenehm, aber kein Grund zur Sorge: In den allermeisten Fällen lässt sich eine offene Rechnung direkt mit dem Absender klären — auch dann, wenn Sie den Betrag gerade nicht auf einmal aufbringen können. Diese Seite zeigt Ihnen ruhig und sachlich, welche Möglichkeiten Sie haben.
Wir wissen, dass so ein Schreiben belastend sein kann. Zahlungsschwierigkeiten haben viele Ursachen, und niemand muss sich dafür rechtfertigen. Fast jede offene Forderung lässt sich klären — meist schon mit einer kurzen Rückmeldung.
Diese Seite informiert sachlich über Ihre Möglichkeiten und mögliche Kostenfolgen. Sie erhebt keine Forderung, urteilt nicht über Ihren Fall und ersetzt keine Rechtsberatung.
Ihre Möglichkeiten
Drei Wege führen zu einer Klärung. Welcher passt, entscheiden Sie — wichtig ist vor allem, dass Sie sich melden, bevor die in Ihrem Schreiben genannte Frist abläuft.
Forderung ausgleichen
Der einfachste Weg: Sie überweisen den offenen Betrag. Die Zahlungsdaten — IBAN und Verwendungszweck — stehen in Ihrer Mahnung. Bitte geben Sie den dort genannten Verwendungszweck an, damit Ihre Zahlung eindeutig zugeordnet werden kann.
Ratenzahlung oder mehr Zeit anfragen
Wenn Sie den Betrag nicht auf einmal aufbringen können, fragen Sie formlos nach einer Ratenzahlung oder einer Fristverlängerung — über den Kontaktweg, der in Ihrem Schreiben genannt ist. Geben Sie dabei die dort angegebene Zahlungsreferenz an. Ein eigener, realistischer Vorschlag hilft; eine Zusage ist damit nicht verbunden, aber das Gespräch ist eröffnet.
Einwände klären
Sie haben bereits gezahlt, den Vertrag widerrufen oder halten die Forderung für fehlerhaft? Melden Sie sich mit einem kurzen Hinweis und, wenn vorhanden, einem Nachweis — am besten, bevor die Frist abläuft.
Was eine Eskalation kosten kann
Eine unverbindliche Orientierung: Tragen Sie den offenen Betrag aus Ihrem Schreiben ein und sehen Sie, welche Kosten nach den gesetzlichen Gebührentabellen typischerweise hinzukommen können. Das ist eine Modellrechnung — keine Aussage über Ihren konkreten Fall.
Kostenorientierung
Vorbelegt ist ein Beispielbetrag. Tragen Sie Ihren eigenen Betrag ein, um die Rechnung auf Ihre Situation zu beziehen — die Eingabe bleibt in Ihrem Browser und wird weder gespeichert noch übermittelt.
Beispielwert — tragen Sie hier die ursprüngliche Rechnungssumme ein, ohne Inkasso- oder Verfahrenskosten.
§ 288 Abs. 1 BGB (Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte), die Gebührentabellen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und des Gerichtskostengesetzes (GKG) sowie das Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG). Angesetzt sind übliche Gebührensätze und beispielhaft je 60 Tage pro Stufe. Ob, wann und in welcher Höhe solche Kosten tatsächlich entstehen, hängt vom Einzelfall ab und setzt voraus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Was passieren kann, wenn eine Forderung offen bleibt
Zur Orientierung — es handelt sich nicht um einen automatischen Ablauf. Ob und wann ein Schritt erfolgt, entscheidet der jeweilige Gläubiger im Einzelfall, und jede Stufe lässt sich durch eine Rückmeldung abwenden.
01 · Rechnung wird fällig
Es gilt die in Ihrem Schreiben genannte Zahlungsfrist. Wer sie einhält oder sich vorher meldet, für den endet der Vorgang hier — ohne jede Zusatzkosten.
02 · Zahlungserinnerung oder Mahnung
Bleibt die Zahlung aus, folgen in der Regel Erinnerungen. Für Mahnungen erheben wir keine gesonderten Gebühren — der Betrag bleibt unverändert. Eine kurze Rückmeldung genügt, um eine Lösung zu vereinbaren.
03 · Mögliche Übergabe an ein Inkassobüro
Bleibt eine Forderung dauerhaft unbeantwortet, kann der Gläubiger sie an einen Inkassodienstleister übergeben. Das ist eine Entscheidung im Einzelfall — kein Automatismus und an kein festes Datum gebunden. Ab hier können Kosten hinzukommen.
04 · Mögliches gerichtliches Mahnverfahren
Auf Antrag kann ein gerichtlicher Mahnbescheid ergehen. Dagegen können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch einlegen. Es können Gerichtskosten und anwaltliche Gebühren anfallen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
05 · Mögliches streitiges Klageverfahren
Wird Widerspruch eingelegt, kann die Forderung in einem Klageverfahren geklärt werden. Die Gerichts- und Anwaltsgebühren fallen dann deutlich höher aus als im Mahnverfahren.
06 · Mögliche Zwangsvollstreckung
Liegt ein vollstreckbarer Titel vor, kann vollstreckt werden — etwa durch eine Vermögensauskunft oder eine Pfändung. Jeder Vollstreckungsversuch kann erneut Gebühren nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz auslösen.
Jede Stufe ist ein Punkt, an dem sich der weitere Verlauf noch ändern lässt — eine Nachricht genügt.
Häufige Fragen
Allgemeine Antworten zur Orientierung. Für Ihren konkreten Vorgang wenden Sie sich bitte an den Kontaktweg aus Ihrem Schreiben.
Ich kann den Betrag gerade nicht zahlen. Was soll ich tun?
Was passiert, wenn ich eine Mahnung einfach ignoriere?
Ich habe bereits gezahlt — was jetzt?
Ich halte die Forderung für unberechtigt. Wie widerspreche ich?
Muss ich Verzugszinsen zahlen und wie hoch sind sie?
Welche Kosten darf ein Inkassodienstleister verlangen?
Kann ich eine Ratenzahlung auch dann noch vereinbaren, wenn die Forderung bereits bei einem Inkassodienstleister liegt?
Ich habe einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. Was bedeutet das?
Bekomme ich wegen einer offenen Rechnung einen negativen Schufa-Eintrag?
Wie vermeide ich, dass daraus ein Inkassofall wird?
Wie lange kann eine Forderung geltend gemacht werden?
Wo bekomme ich unabhängige Hilfe, und ist diese Seite eine Rechtsberatung?
Wo es unabhängige Beratung gibt
Für alles, was über eine allgemeine Orientierung hinausgeht — also Ihre konkrete Situation — sind das die richtigen Anlaufstellen.
Verbraucherzentrale
Kostengünstige Erstberatung zu Forderungen, Mahnungen und Inkasso: verbraucherzentrale.de/inkasso. Für eine erste Einschätzung, ob und in welcher Höhe eine Forderung berechtigt ist, gibt es den kostenlosen Inkasso-Check.
Anerkannte Schuldnerberatung
Neutrale, oft kostenfreie Beratung bei mehreren offenen Forderungen oder drohender Überschuldung, unabhängig vom einzelnen Gläubiger. Eine bundesweite Suche nach anerkannten Stellen bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. bag-schuldnerberatung.de
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Wer sich anwaltliche Beratung oder ein gerichtliches Verfahren finanziell nicht leisten kann, kann beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein (für außergerichtliche Beratung) bzw. Prozesskostenhilfe (für ein laufendes Verfahren) beantragen. Voraussetzung ist ein geringes Einkommen; der Antrag ist formlos beim Amtsgericht am Wohnort möglich.
Betreiberkennzeichnung
Wer diese Seite verantwortet und was sie nicht ist.
Diese Seite wird betrieben von der Match Global Services Ltd., 170 Pater House, Level 1 (Suite A348), Triq Salvu Psaila, Birkirkara BKR 9077, Malta — eingetragen beim Malta Business Registry unter C 113615, vertreten durch Dr. Luca Zahra Brincat.
inkasso-stopp.com ist ein kostenloses Informationsangebot und kein Inkassodienstleister. Die Seite erbringt keine Rechtsberatung und keine Rechtsvertretung im Einzelfall. Angaben zu möglichen Folgekosten sind unverbindliche Modellrechnungen auf Basis der gesetzlichen Gebührentabellen.
Vollständige Angaben im Impressum und in der Datenschutzerklärung.