Allgemeine Verbraucherinformation

Sie haben eine Zahlungs­aufforderung oder Mahnung erhalten?

Das ist unangenehm, aber kein Grund zur Sorge: In den allermeisten Fällen lässt sich eine offene Rechnung direkt mit dem Absender klären — auch dann, wenn Sie den Betrag gerade nicht auf einmal aufbringen können. Diese Seite zeigt Ihnen ruhig und sachlich, welche Möglichkeiten Sie haben.

Wir wissen, dass so ein Schreiben belastend sein kann. Zahlungsschwierigkeiten haben viele Ursachen, und niemand muss sich dafür rechtfertigen. Fast jede offene Forderung lässt sich klären — meist schon mit einer kurzen Rückmeldung.

Diese Seite informiert sachlich über Ihre Möglichkeiten und mögliche Kostenfolgen. Sie erhebt keine Forderung, urteilt nicht über Ihren Fall und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ihre Möglichkeiten

Drei Wege führen zu einer Klärung. Welcher passt, entscheiden Sie — wichtig ist vor allem, dass Sie sich melden, bevor die in Ihrem Schreiben genannte Frist abläuft.

01

Forderung ausgleichen

Der einfachste Weg: Sie überweisen den offenen Betrag. Die Zahlungsdaten — IBAN und Verwendungszweck — stehen in Ihrer Mahnung. Bitte geben Sie den dort genannten Verwendungszweck an, damit Ihre Zahlung eindeutig zugeordnet werden kann.

02

Ratenzahlung oder mehr Zeit anfragen

Wenn Sie den Betrag nicht auf einmal aufbringen können, fragen Sie formlos nach einer Ratenzahlung oder einer Fristverlängerung — über den Kontaktweg, der in Ihrem Schreiben genannt ist. Geben Sie dabei die dort angegebene Zahlungsreferenz an. Ein eigener, realistischer Vorschlag hilft; eine Zusage ist damit nicht verbunden, aber das Gespräch ist eröffnet.

03

Einwände klären

Sie haben bereits gezahlt, den Vertrag widerrufen oder halten die Forderung für fehlerhaft? Melden Sie sich mit einem kurzen Hinweis und, wenn vorhanden, einem Nachweis — am besten, bevor die Frist abläuft.

Was eine Eskalation kosten kann

Eine unverbindliche Orientierung: Tragen Sie den offenen Betrag aus Ihrem Schreiben ein und sehen Sie, welche Kosten nach den gesetzlichen Gebührentabellen typischerweise hinzukommen können. Das ist eine Modellrechnung — keine Aussage über Ihren konkreten Fall.

Kostenorientierung

Vorbelegt ist ein Beispielbetrag. Tragen Sie Ihren eigenen Betrag ein, um die Rechnung auf Ihre Situation zu beziehen — die Eingabe bleibt in Ihrem Browser und wird weder gespeichert noch übermittelt.

Beispielwert — tragen Sie hier die ursprüngliche Rechnungssumme ein, ohne Inkasso- oder Verfahrenskosten.

Grundlage der Modellrechnung: Verzugszinsen für Verbraucher nach § 288 Abs. 1 BGB (Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte), die Gebührentabellen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und des Gerichtskostengesetzes (GKG) sowie das Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG). Angesetzt sind übliche Gebührensätze und beispielhaft je 60 Tage pro Stufe. Ob, wann und in welcher Höhe solche Kosten tatsächlich entstehen, hängt vom Einzelfall ab und setzt voraus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Was passieren kann, wenn eine Forderung offen bleibt

Zur Orientierung — es handelt sich nicht um einen automatischen Ablauf. Ob und wann ein Schritt erfolgt, entscheidet der jeweilige Gläubiger im Einzelfall, und jede Stufe lässt sich durch eine Rückmeldung abwenden.

01 · Rechnung wird fällig

Es gilt die in Ihrem Schreiben genannte Zahlungsfrist. Wer sie einhält oder sich vorher meldet, für den endet der Vorgang hier — ohne jede Zusatzkosten.

02 · Zahlungserinnerung oder Mahnung

Bleibt die Zahlung aus, folgen in der Regel Erinnerungen. Für Mahnungen erheben wir keine gesonderten Gebühren — der Betrag bleibt unverändert. Eine kurze Rückmeldung genügt, um eine Lösung zu vereinbaren.

03 · Mögliche Übergabe an ein Inkassobüro

Bleibt eine Forderung dauerhaft unbeantwortet, kann der Gläubiger sie an einen Inkassodienstleister übergeben. Das ist eine Entscheidung im Einzelfall — kein Automatismus und an kein festes Datum gebunden. Ab hier können Kosten hinzukommen.

04 · Mögliches gerichtliches Mahnverfahren

Auf Antrag kann ein gerichtlicher Mahnbescheid ergehen. Dagegen können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch einlegen. Es können Gerichtskosten und anwaltliche Gebühren anfallen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

05 · Mögliches streitiges Klageverfahren

Wird Widerspruch eingelegt, kann die Forderung in einem Klageverfahren geklärt werden. Die Gerichts- und Anwaltsgebühren fallen dann deutlich höher aus als im Mahnverfahren.

06 · Mögliche Zwangsvollstreckung

Liegt ein vollstreckbarer Titel vor, kann vollstreckt werden — etwa durch eine Vermögensauskunft oder eine Pfändung. Jeder Vollstreckungsversuch kann erneut Gebühren nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz auslösen.

Jede Stufe ist ein Punkt, an dem sich der weitere Verlauf noch ändern lässt — eine Nachricht genügt.

Häufige Fragen

Allgemeine Antworten zur Orientierung. Für Ihren konkreten Vorgang wenden Sie sich bitte an den Kontaktweg aus Ihrem Schreiben.

Ich kann den Betrag gerade nicht zahlen. Was soll ich tun?
Melden Sie sich, bevor die Frist abläuft, und fragen Sie nach einer Ratenzahlung oder einer Fristverlängerung. Ein realistischer eigener Vorschlag — etwa eine feste monatliche Rate — hilft dabei, eine Einigung zu finden. Eine Zusage ist damit nicht verbunden, und niemand ist verpflichtet, eine Ratenzahlung zu gewähren. Schweigen wird allerdings häufig als Zahlungsunwilligkeit gewertet, und genau das lässt sich mit einer kurzen Nachricht vermeiden. Reicht Ihr Einkommen dauerhaft nicht aus, ist eine anerkannte Schuldnerberatung die richtige Anlaufstelle.
Was passiert, wenn ich eine Mahnung einfach ignoriere?
Die Forderung verschwindet dadurch nicht — im Gegenteil: Sie kann sich um Verzugszinsen und, wenn weitere Schritte eingeleitet werden, um Inkasso-, Gerichts- und Anwaltskosten erhöhen. Ob und wann solche Schritte erfolgen, entscheidet der jeweilige Gläubiger im Einzelfall; einen Automatismus gibt es nicht. Der wirksamste Schritt ist deshalb fast immer eine Rückmeldung — auch dann, wenn Sie noch keine Lösung anbieten können.
Ich habe bereits gezahlt — was jetzt?
Überschneidungen kommen vor, etwa wenn Zahlung und Mahnung sich gekreuzt haben oder eine Zahlung ohne Verwendungszweck nicht zugeordnet werden konnte. Schicken Sie einen kurzen Hinweis mit Zahlungsdatum, Betrag und — wenn möglich — einem Beleg an den Kontaktweg aus Ihrem Schreiben. Der Vorgang wird dann geprüft.
Ich halte die Forderung für unberechtigt. Wie widerspreche ich?
Teilen Sie das schriftlich und mit kurzer Begründung mit, bevor die Frist abläuft — reagieren ist in jedem Fall besser, als nicht zu reagieren. Sie können die zugrunde liegenden Vertragsunterlagen anfordern; wer eine Forderung geltend macht, muss auf Nachfrage darlegen, worauf sie beruht. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.
Muss ich Verzugszinsen zahlen und wie hoch sind sie?
Befindet sich eine Forderung im Verzug, können Verzugszinsen anfallen. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 1 BGB fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Der Basiszinssatz wird halbjährlich neu festgesetzt; der konkrete Zinsbetrag hängt also vom Zeitraum und vom offenen Betrag ab.
Welche Kosten darf ein Inkassodienstleister verlangen?
Grundsätzlich höchstens das, was auch eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt für dieselbe Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnen dürfte (§ 13e RDG). Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert, also der Hauptforderung. Bei einfach gelagerten, unbestrittenen Forderungen ist der Gebührenrahmen niedriger. Ein Inkassodienstleister muss auf Nachfrage offenlegen, worauf die Forderung beruht und wie sich die Kosten zusammensetzen. Nicht jede Formulierung in einem Inkassoschreiben ist zulässig — die Verbraucherzentrale erklärt, welche Drohungen erlaubt sind und welche nicht.
Kann ich eine Ratenzahlung auch dann noch vereinbaren, wenn die Forderung bereits bei einem Inkassodienstleister liegt?
Eine Anfrage ist auch dann möglich. Ansprechpartner ist ab diesem Zeitpunkt in der Regel der Inkassodienstleister, dessen Kontaktdaten im Schreiben stehen. Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht, eine Einigung ist aber in vielen Fällen möglich — je früher die Anfrage kommt, desto eher.
Ich habe einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. Was bedeutet das?
Ein Mahnbescheid wird vom Amtsgericht auf Antrag erlassen; das Gericht prüft dabei nicht, ob die Forderung berechtigt ist. Sie können innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch einlegen — dafür liegt dem Bescheid ein Formular bei. Wird kein Widerspruch eingelegt, kann ein Vollstreckungsbescheid ergehen, aus dem vollstreckt werden kann. Die Frist ist kurz: Prüfen Sie das Schreiben sofort und lassen Sie sich im Zweifel von einer Verbraucherzentrale oder anwaltlich beraten.
Bekomme ich wegen einer offenen Rechnung einen negativen Schufa-Eintrag?
Eine Einmeldung an eine Auskunftei ist an enge Voraussetzungen geknüpft. Nach § 31 BDSG kommt sie insbesondere in Betracht, wenn die Forderung tituliert ist, ausdrücklich anerkannt wurde oder wenn sie trotz zweier schriftlicher Mahnungen nicht bestritten und die Einmeldung zuvor angekündigt wurde. Eine bestrittene Forderung darf grundsätzlich nicht gemeldet werden. Wer Zweifel an einem Eintrag hat, kann bei der Auskunftei eine kostenlose Selbstauskunft anfordern und einer unrichtigen Eintragung widersprechen.
Wie vermeide ich, dass daraus ein Inkassofall wird?
Am zuverlässigsten, indem Sie innerhalb der genannten Frist zahlen oder sich melden. Eine Rückmeldung an einer beliebigen Stelle des Ablaufs — Rechnung, Erinnerung, Mahnung — führt in aller Regel dazu, dass gemeinsam nach einer Lösung gesucht wird, statt die Forderung weiterzugeben.
Wie lange kann eine Forderung geltend gemacht werden?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis erlangt hat. Die Frist kann sich verlängern oder neu beginnen, etwa bei einem Anerkenntnis oder bei gerichtlichen Schritten; für titulierte Forderungen gelten deutlich längere Fristen. Verbindlich klären lässt sich das nur mit rechtlicher Beratung.
Wo bekomme ich unabhängige Hilfe, und ist diese Seite eine Rechtsberatung?
Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Alle Angaben sind allgemeiner Natur und dienen der Orientierung. Unabhängige Hilfe bieten die Verbraucherzentralen, anerkannte Schuldnerberatungsstellen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte; bei geringem Einkommen kommen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe über das zuständige Amtsgericht in Betracht.

Wo es unabhängige Beratung gibt

Für alles, was über eine allgemeine Orientierung hinausgeht — also Ihre konkrete Situation — sind das die richtigen Anlaufstellen.

Verbraucherzentrale

Kostengünstige Erstberatung zu Forderungen, Mahnungen und Inkasso: verbraucherzentrale.de/inkasso. Für eine erste Einschätzung, ob und in welcher Höhe eine Forderung berechtigt ist, gibt es den kostenlosen Inkasso-Check.

Anerkannte Schuldnerberatung

Neutrale, oft kostenfreie Beratung bei mehreren offenen Forderungen oder drohender Überschuldung, unabhängig vom einzelnen Gläubiger. Eine bundesweite Suche nach anerkannten Stellen bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. bag-schuldnerberatung.de

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Wer sich anwaltliche Beratung oder ein gerichtliches Verfahren finanziell nicht leisten kann, kann beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein (für außergerichtliche Beratung) bzw. Prozesskostenhilfe (für ein laufendes Verfahren) beantragen. Voraussetzung ist ein geringes Einkommen; der Antrag ist formlos beim Amtsgericht am Wohnort möglich.

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